Beratung Mo-Fr 8-18 Uhr · Lieferung in DE, AT, CH
RapidCover Container-Überdachungen & Hallen
RapidCover
Start
Einsatzbereiche
Genehmigung Über uns Karriere Kontakt
RapidCover Überdachung im Einsatz
Genehmigung

Genehmigungsfrei möglich? Wir prüfen es für Ihr Projekt.

Viele unserer modularen Überdachungslösungen lassen sich je nach Größe, Standort und Nutzungsdauer genehmigungsfrei oder mit geringem Abstimmungsaufwand realisieren. Besonders bei kompakten, temporären Lösungen ist die Umsetzung häufig deutlich unkomplizierter als bei klassischen Hallen- oder Festbauten.

Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt jedoch immer vom konkreten Projekt ab. Entscheidend sind unter anderem Bundesland, Gemeinde, Grundstücksart, geplante Nutzung, Standdauer, Befestigungsart sowie Wind- und Schneelastanforderungen.

Deshalb unterstützen wir Sie schon vor der Bestellung mit einer schnellen Ersteinschätzung. Gemeinsam prüfen wir die wichtigsten Rahmenbedingungen und zeigen Ihnen, ob Ihr Projekt voraussichtlich unkompliziert umgesetzt werden kann oder ob eine weiterführende Abstimmung mit Fachpartnern sinnvoll ist.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Ihre Vorteile

Schnell aufgestellt, oft unkompliziert umsetzbar

Was RapidCover bei der Genehmigungsfrage für Sie leichter macht.

Genehmigungsfrei möglich

Je nach Größe, Nutzung und Standort können bestimmte Lösungen genehmigungsfrei oder genehmigungsarm realisierbar sein.

Schnelle Vorprüfung

Wir prüfen die wichtigsten Projektdaten vorab und geben eine erste Einschätzung zur Umsetzbarkeit.

Unterstützung bei größeren Projekten

Bei größeren Anlagen koordinieren wir auf Wunsch die nächsten Schritte mit Fachpartnern für Statik, Wind- und Schneelast sowie Genehmigung.

Kein klassischer Hallenbau

RapidCover-Lösungen sind modular, schnell montierbar und in vielen Fällen flexibler einsetzbar als feste Bauwerke.

Für größere Anlagen, dauerhafte Nutzungen oder Sonderlösungen empfehlen wir eine ergänzende technische und genehmigungsbezogene Vorprüfung. Die endgültige Einordnung trifft immer die zuständige Behörde.

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine behördliche oder statische Prüfung. Die finale Einordnung erfolgt projekt­bezogen durch das zuständige Bauamt, einen Planer oder Statiker. Wir empfehlen die frühzeitige Einbindung der örtlichen Bau­aufsicht.

Was wir projekt­bezogen für Sie prüfen

Wir geben Ihnen eine fundierte Erst­einschätzung anhand folgender Kriterien:

Standort & Bundes­land

Welche Landes­bau­ordnung greift?

Nutzung & Einsatzbereich

Gewerblich, landwirt­schaftlich, temporär?

Größe & Höhe

Brutto­raum­inhalt und Bau­höhe.

Aufstell­dauer

Temporär oder dauerhaft?

Konstruktion & Verankerung

Statische Anforderungen.

Technische Unterlagen

Statik, Zeichnungen, Datenblätter.

Alle 16 Bundesländer im Detail

Klicken Sie auf ein Bundes­land, um Details zur Verfahrens­freiheit zu sehen.

Baden-WürttembergBW
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ umbauter Raum
Rechtsgrundlage
LBO BW § 50
Temporäre Aufstellung
temporär, abhängig von Standort und Nutzung

Verfahrensfrei sind „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, bis 75 m³ umbauter Raum, auf einem Grundstück mit zulässiger Bebauung im Außenbereich nicht.

LBO Baden-Württemberg · PDF / Volltext (offiziell)
BayernBY
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt (kein Aufenthalt)
Rechtsgrundlage
BayBO Art. 57
Temporäre Aufstellung
bis 3 Monate als „fliegender Bau“, danach Genehmigung

Im Außenbereich gelten zusätzliche Regelungen. Landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 BauGB ist möglich.

Bayerische Bauordnung (BayBO) · PDF / Volltext (offiziell)
BerlinBE
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 10 m² Grundfläche
Rechtsgrundlage
BauOBln § 62
Temporäre Aufstellung
i.d.R. genehmigungs­pflichtig

Berlin hat im innerstädtischen Bereich strengere Auflagen. Beratung der Bauauf­sicht empfohlen.

Bauordnung für Berlin (BauO Bln) · PDF / Volltext (offiziell)
BrandenburgBB
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
BbgBO § 61
Temporäre Aufstellung
temporäre Auf­stellung möglich

Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelten besondere Privilegierungen für land­wirtschaftliche Nutzung.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) · PDF / Volltext (offiziell)
BremenHB
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 10 m² Grundfläche
Rechtsgrundlage
BremLBO § 65
Temporäre Aufstellung
befristet auf max. 3 Monate

Klare Standort­prüfung empfohlen, da Bremen relativ enge Grenzen setzt.

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) · PDF / Volltext (offiziell)
HamburgHH
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 30 m² Grundfläche
Rechtsgrundlage
HBauO § 60
Temporäre Aufstellung
vorübergehende Auf­stellung möglich

Hamburg differenziert zwischen Innen- und Außenbereich. Für gewerbliche Nutzung können zusätzliche Auflagen gelten.

Hamburgische Bauordnung (HBauO) · PDF / Volltext (offiziell)
HessenHE
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 50 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
HBO § 63
Temporäre Aufstellung
temporär möglich, max. 3 Monate

Land­wirtschaftliche Nutzung im Außenbereich oft privilegiert (§ 35 BauGB).

Hessische Bauordnung (HBO) · PDF / Volltext (offiziell)
Mecklenburg-VorpommernMV
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
LBauO M-V § 61
Temporäre Aufstellung
temporäre Aufstellung möglich

Beratung der zuständigen unteren Bau­aufsichts­behörde empfohlen.

Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) · PDF / Volltext (offiziell)
NiedersachsenNI
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 40 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
NBauO § 60
Temporäre Aufstellung
temporär möglich

Für land­wirtschaftliche Betriebe bestehen erweiterte Möglichkeiten nach § 35 BauGB.

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) · PDF / Volltext (offiziell)
Nordrhein-WestfalenNRW
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
BauO NRW § 62
Temporäre Aufstellung
temporär bis 3 Monate als „fliegender Bau“

NRW ist eines der wichtigsten Marktgebiete. Bauamt und Bezirksregierung können zusätzliche Auflagen für gewerbliche Nutzung machen.

Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) · PDF / Volltext (offiziell)
Rheinland-PfalzRP
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 50 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
LBauO RP § 62
Temporäre Aufstellung
temporäre Auf­stellung möglich

Erweiterte Regelungen für land­wirtschaftliche Bauten im Außenbereich.

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) · PDF / Volltext (offiziell)
SaarlandSL
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 50 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
LBO Saarland § 61
Temporäre Aufstellung
temporäre Aufstellung möglich

Standort­prüfung durch örtliche Bau­behörde empfohlen.

Landesbauordnung Saarland (LBO) · PDF / Volltext (offiziell)
SachsenSN
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
SächsBO § 61
Temporäre Aufstellung
temporäre Auf­stellung möglich

Im Außenbereich gelten Privilegierungen für land­wirtschaftliche Nutzungen.

Sächsische Bauordnung (SächsBO) · PDF / Volltext (offiziell)
Sachsen-AnhaltST
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
BauO LSA § 60
Temporäre Aufstellung
temporäre Aufstellung möglich

Land­wirtschaftliche Privilegierung möglich. Beratung der unteren Bau­aufsicht empfohlen.

Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) · PDF / Volltext (offiziell)
Schleswig-HolsteinSH
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 50 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
LBO S-H § 63
Temporäre Aufstellung
temporäre Aufstellung möglich

Erweiterte Regelungen für agrarische und touristische Nutzungen.

Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) · PDF / Volltext (offiziell)
ThüringenTH
Verfahrensfrei (Anhaltspunkt)
bis 75 m³ Brutto­raum­inhalt
Rechtsgrundlage
ThürBO § 60
Temporäre Aufstellung
temporäre Aufstellung möglich

Außenbereich-Privilegierung für land­wirtschaftliche Betriebe möglich.

Thüringer Bauordnung (ThürBO) · PDF / Volltext (offiziell)
Unsere Empfehlung

Bei jedem Projekt ist die rechtliche Einordnung individuell zu prüfen. Wir empfehlen die frühzeitige Einbindung des zuständigen Bauamts, eines Planers oder Trag­werks­planers. RapidCover liefert eine fundierte Erst­einschätzung, ersetzt aber keine behördliche oder statische Prüfung.

Sie planen ein Projekt? Lassen Sie uns reden.

Wir besprechen Ihren Bedarf, prüfen Größe, Standort und Genehmigungs­fragen, und schicken Ihnen ein verbindliches Angebot. Persönlich, ohne Verkaufsdruck.

Direkter Draht

Telefon
0173 9990517
E-Mail
info@rapidcover.de
Erreichbarkeit
Mo-Fr · 08-18 Uhr